DAV Sektion Augsburg — Bergsteigerabteilung — Teilnahmebedingungen
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Bedingungen für die Anmeldung und Teilnahme am Veranstaltungsprogramm der Bergsteigerabteilung – Sektion Augsburg des DAV e.V.
1. Teilnahmeberechtigung
Veranstaltungen (z.B. Wanderungen, Berg- und Schneeschuhtouren) können nur Mitglieder der Sektion Augsburg und anderer Sektionen buchen.
2. Leistungsfähigkeit und Verhalten
Die Leistungsfähigkeit muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird.
Der Veranstaltungsleiter kann Teilnehmer im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheinen oder der Vorbesprechung ohne Entschuldigung und ohne wichtigen Grund fern bleiben. Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen).
3. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt – je nach Bekanntgabe im Mitteilungsblatt – in den Monatsversammlungen oder in der Geschäftsstelle. Die Touren werden jeweils bei einer Monatsversammlung besprochen und anschließend erfolgt die Anmeldung. Spätere Anmeldungen (sofern noch Plätze frei sind) können in der Geschäftstelle vorgenommen werden.
Bei den besonders begehrten Gemeinschaftsfahrten wird das Losverfahren angewandt:
Es wird für die angekündigte Fahrt eine Liste erstellt, in die sich bei der Monatsversammlung anwesende Personen eintragen können.
Jede eingetragene Person hat ein Los im Sammelbehälter. Wird die Losnummer eines Interessenten aufgerufen, erfolgt unter Nennung der gewünschten Teilnehmergruppe der Eintrag in die Anmeldeliste. Sollte die gewünschte Gruppe bereits belegt sein, kann eine andere Gruppe oder der Eintrag in die Warteliste gewählt werden.
Jeder Inhaber einer gezogenen Losnummer ist berechtigt, sich und eine weitere Person anzumelden.
4. Bezahlung
Die Bezahlung der Teilnehmergebühr (bestehend ggf. aus Tourengebühr und Fahrpreis) geschieht im Lastschriftverfahren durch Abbuchung vom Girokonto. Verwendet wird das gleiche Konto wie beim Jahresbeitragseinzug. Diese Verfahrensweise bringt erhebliche Vorteile für Geschäftsstelle, Abteilungsleitung und Teilnehmer.
Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren muss der fällige Betrag spätestens innerhalb einer Woche in der Geschäftstelle eingezahlt werden. Ist kein Zahlungseingang innerhalb 10 Tagen ersichtlich, so wird der Teilnehmer aus der Anmeldung gestrichen.
Weitere Kosten wie Unterkunft, Bergbahn, Taxi, öffentlicher Nahverkehr u.ä. sind vom Teilnehmer vor Ort direkt zu begleichen.
5. Rücktritt und Erstattung
Ein notwendiger Rücktritt – auch aus der Warteliste – muss der Geschäftstelle in eigenem Interesse unverzüglich gemeldet werden. Eine Erstattung des eingezahlten Betrages erfolgt nur, wenn eine Ersatzperson nachgerückt ist.
6. Absage durch den Veranstalter
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen oder wegen ungünstiger Witterungs- bzw. Schneeverhältnisse ist die Abteilungsleitung berechtigt, die Fahrt/Tour abzusagen oder abzuändern. Im Fall einer Absage wird der entrichtete Betrag vollständig erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Fahrgemeinschaften mit Privatfahrzeugen
Die An- und Abreise mit Privatfahrzeugen bei Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Mitfahrer müssen mit einer Kostenbeteiligung pro Person und Kilometer rechnen. Hinzu kommen ggf. die anteiligen Kosten für Maut, Autobahn- und Parkplatzgebühren.
Über die Sektion besteht bei ausgeschriebenen Touren für Mitglieder eine kostenlose Kfz-Kasko und Rabattrettungsversicherung bei Benutzung privater Kfz.
8. Ausrüstung
Die Ausrüstungskategorie ist bei der jeweiligen Tourenbeschreibung angegeben. Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung ist zwingend erforderlich. Erfolg und Sicherheit der Tour können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Tour führen.
9. Haftungsbegrenzung
Eine Haftung für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
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Änderungsstand: 11-Nov-2011 / JR